Beitragsordnung
Die Mitgliederversammlung der IG Velo im Landkreis Lörrach e.V. (im Folgenden „Verein“) hat am 29. April 2025 auf Grundlage des § 7 Beitrag seiner Vereinssatzung die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen:
Beitragsordnung
§ 1 Allgemeines
- Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.
- Die Beitragsordnung kann gem. § 7 der Satzung nur durch die Mitgliederversammlung geändert werden. Änderungen gelten grundsätzlich ab dem 01.01. des Folgejahres, sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.
§ 2 Beitragsverpflichtung
- Die Mitglieder des Vereins sind nach § 7 der Satzung verpflichtet, einen Mitgliedsbeitrag zu leisten. Dieser Beitrag beträgt:
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- für Einzelmitgliedschaft 15 €
- für Familienmitgliedschaft 24 €
Als Familienmitglieder gelten:- Personen in Lebenspartnerschaft
- Kinder von Mitgliedern bis zum 25. Lebensjahr
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- Der Beitrag ist zum 1. Oktober fällig. Eine gesonderte Beitragsrechnung erfolgt nicht. Wird der Beitrag nicht fristgerecht geleistet, erfolgt eine Zahlungserinnerung, welche mit zusätzlichen Bankkosten verbunden ist, die auch weitergegeben werden können. Erfolgt auf die Zahlungserinnerung keine Zahlung, kann das Mitglied gem. § 5 der Satzung von der Mitgliederliste gestrichen werden.
- Für Neumitglieder die vor dem 30.09.eintreten, ist der volle Jahresbeitrag fällig, bei Aufnahme ab dem 1.10. ist der Jahresbeitrag erst mit dem Folgejahr fällig.
- Bei Mitgliedsanträgen im Rahmen von Fahrradcodieraktionen ist unabhängig vom Zeitpunkt immer der volle Jahresbeitrag zu entrichten. In diesem Fall ist die Zahlung vor Ort möglich.
- Der Vorstand kann in Einzelfällen Beiträge ermäßigen, stunden oder erlassen. Der Vorstand kann einzelne Personen von der Beitragspflicht befreien.
- Der Beitrag wird grundsätzlich im Rahmen eines SEPA-Verfahrens geleistet. Die Mitglieder haben ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Die Mitgliedsbeiträge werden zum 1. Oktober des Geschäftsjahres eingezogen.
- Kündigung / Ende der Mitgliedschaft: Im Einzelfall kann der Vorstand über eine Abweichung von der satzungsgemäßen Regelung entscheiden.
§ 3 Beitragskonto
Die Beiträge sind auf folgendes Vereinskonto zu entrichten:
IBAN: DE74683900000000155411
bei Volksbank Dreiländereck VOLODE66
Gläubiger ID: DE51ZZZ00000491423