, Klaus Geese

Trostpflaster für den Winzerweg

Aufruf zur Rücksichtnahme ist gut aber nicht gut genug

Es ist ein Dauerbrenner in Weil am Rhein: Die Situation auf Weilweg und Winzerweg, die für den Radverkehr die wichtigste Route zwischen Binzen und Weil am Rhein darstellen. Auf diesen Wegen, die von Kraftfahrzeugen nur als landwirtschaftlichem Verkehr benutzt werden dürfen, ist es immer wieder eng und es kommt zu brenzlichen Situationen.

Zu mehr Rücksicht zwischen landwirtschaftlichem, sowie Rad- und Fußverkehr rufen nun Piktogramme auf, welche die Stadt Weil am Rhein hat an beiden Enden des Winzerweges anbringen lassen. „Rücksicht macht Wege breit“ lautet die Parole, unter der für ein entspannteres Miteinander geworben wird.

Eine gute Idee, denn mancher Konflikt kann vermieden werden, wenn jeder ein wenig zurücksteckt und bereit ist, dem jeweils anderen den Raum einzuräumen, den er oder sie für sein Wohlbefinden und seine Sicherheit braucht.

Hoffentlich wird hier aber nicht erwartet, dass der jeweils Schwächere zurückstecken soll: Fußgänger, die von S-Pedelec-Fahrern und Rennradgruppen mit hohem Tempo passiert werden, Radfahrer, die trotz fehlender Fahrbahnbreite von Pkw überholt werden aber auch Traktoren, die ohnehin kaum genügend Platz auf dem Weg haben und deshalb auf die Rücksichtnahme von Radlern und Fußgängern angewiesen sind.

Vielleicht bedarf es einfach zunächst, das alle sich an bestehende Regeln der Straßenverkehrsordnung halten:

1.    Fußgänger sollen nach §25 StVO Fahrbahnen außerorts auf der linken Seite benutzen: So können sie entgegenkommenden Verkehr rechtzeitig sehen und werden nicht von hinten überrascht.

2.    Radfahrer und auch Fußgänger dürfen von Kraftfahrzeugen nur mit einem Seitenabstand von 2 m außerorts überholt werden (§5 (4) StVO.
(Anm.: Auf dem nur 4 m breiten Weg ist das unmöglich – daraus ergibt sich ein Überholverbot und Autofahrer müssen darauf warten, dass sie ggf. vorbeigelassen werden.)

3.    Das Befahren der Wege ist durch das Zeichen 260 für Kraftfahrzeuge verboten. Es ist nur für landwirtschaftlichen Verkehr erlaubt.

Gerade die Missachtung des dritten Punktes, häufig in Kombination mit dem zweiten, stellt die Rücksichtlosigkeit dar, die hier angeprangert gehört.

Nachhaltiger als allein ein Aufruf zur Rücksichtnahme wären deshalb nach wie vor:

-       Regelmäßig häufige Kontrollen der Wege durch die Polizei
(Durchfahren allein reicht nicht!)

-       Evtl. Sperrung der Wege mithilfe von (absenkbaren) Pollern

-       Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h und Priorisierung des Langsamverkehrs ggf. durch Anordnung einer Fahrradstraße in diesem Bereich.
(Die Geschwindigkeitsbegrenzung gibt selbstverständlich auch für Radfahrer, was aber nur die o.g. Gruppe betreffen dürfte)

Zusammenfassend ist die Initiative der Stadt zu begrüßen, aber sie kann nur ein erster kleiner Schritt auf dem Weg zu einer guten Lösung für diese wichtige Verbindungslinie für den Radverkehr sein. Es ist an der Zeit, dass hier ein weiterer, mutiger Schritt unternommen wird.